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[   Band 6:    Überblick   ]


Adjutant, für Humboldts Berufung. Dieser schrieb Humboldt,
offenbar mit Wissen und vielleicht auf Anordnung des Königs,
am 10. Januar einen Brief, der mittels Estafette bereits am
13. Januar in Humboldts Händen war, in dem er ihn auf seine
Ernennung zum Minister des Inneren vorbereitet und zur An-
nahme drängt. Die Kabinettsordre darüber vom 11. Januar
traf erst am 21. Januar bei Humboldt ein. Hardenberg hatte
den Ausweg gefunden, dieses Ministerium, das bisher Schuckmann
hatte, zwischen ihm und Humboldt zu teilen. Eine Lösung, die
nicht gerade glücklich genannt werden kann, und von Hardenbergs
Seite kaum ernst genommen sein konnte, da Humboldt ihm gegen-
über ausgesprochen hatte, nicht in das Ministerium eintreten zu
wollen, solange ihm Bülow und Schuckmann angehören würden.
Auch konnte eine solche Zersplitterung dem ohnehin schleppenden
Gang der Geschäfte nicht förderlich sein. Humboldt meint zwar:
»Es ist ja kein Unglück, wenn dem Staat im Inneren zwei
Minister hausen. Es ist, wie wenn man zwei Medizinen an
einem Tage nimmt, es entsteht höchstens ein Kummer daraus«.
Aber er wollte doch seine Pflichten und Rechte in dem neuen
Wirkungskreis genau bestimmt wissen, ehe er seine Entscheidung
traf. Der einfachste Weg, um sich Klarheit zu schaffen, selbst
nach Berlin zu gehen, ist ihm verlegt, da er Frankfurt nicht auf
eigene Hand verlassen kann, und Hardenberg sich wohl hütete,
ihn zu rufen. So nimmt er wieder seine Zuflucht zu Briefen
an den König und Hardenberg, in denen er direkt den Kern der
ganzen Sache berührt. Es gehörte zu seinen, auch in der
Kabinettsordre besonders betonten Obliegenheiten als Minister
des Inneren, die Verhandlungen mit den Landständen zu führen.
Erlangte er nun nicht die Zusicherung, an dem Verfassungs-
entwurf mitarbeiten zu dürfen, so lief er Gefahr, fremde Vor-
schläge vertreten zu müssen, die vielleicht seiner Überzeugung

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