< zurück      Inhalt      vor >                                          
[   Band 5 Brief 51:    Caroline an Humboldt     Berlin, 2. November 1815   ]


51. Caroline an Humboldt                   Berlin, 2. November 1815

Die ganze Stadt ist nicht etwa mit dem Kaiser und den
hohen Personen beschäftigt, die um und neben ihm sind,
sondern einzig und allein mit der Schmalzischen Geschichte *).
Du kannst Dir gar nicht denken, welch ein Aufsehen das Verleihen
des Ordens unseres Königs an einen Menschen wie Schmalz nach
einer so miserablen Schrift wie die seinige und nach dem Empfang
des Württembergschen Ordens macht. Wer das dem Könige geraten
hat, kann es nicht aus reinen Absichten getan haben, und ich ver-
mute eine doppelt sträfliche Absicht dabei und vermute es besonders
um des Zusammentreffens willen des Ordens und der Schrift von
Niebuhr. Denn wäre die Schrift oder der Orden um 48 Stunden
einer dem andern zuvorgekommen, so wäre eins unterblieben, die
Schrift oder der Orden.
Schuckmann **), will man für gewiß wissen, hat Schmalz für
die Schrift bei seinem Zurückkommen aus dem Bade umarmt. Zichy ***)
hat, wie ich unwiderruflich weiß, in seiner Dummheit gesagt, da
er das Geben des Ordens erfahren: »Nun erst kann ich meinem
Kaiser für die Gesinnungen des Königs einstehen.« Mit einem
Wort, Du wirst es kaum glauben, welchen Effekt diese elende Schrift
macht, Triumph bei den Bornierten und geradezu Schlechtgesinnten,
Indignation bei den Besseren und reines Bedauern, daß man Mittel
gefunden, den König einzunehmen. Daß man aber den König ver-
mocht, diesem Schmalz den Orden zu geben, scheint geschehen zu

———
*) Schmalz, geb. 1760, † 1831, Professor der Rechts- und Staatswissen-
schaften, veröffentlichte eine Schmähschrift gegen das neue Deutschtum und
geheime Verbindungen. Vgl. »Schmalz und sein Roter Adlerorden« in
Treitschkes »Deutscher Geschichte«, Bd. III, Beilage 6.
**) Friedrich v. Schuckmann, seit 1834 Freiherr, geb. 1755, † 1834, seit
1814 Minister des Innern.
***) Graf Zichy, österreichischer Gesandter in Berlin.

                                                                       113