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[   Band 6 Brief 169:    Humboldt an Caroline    Frankfurt, 22. Januar 1819   ]


gib nur auf das Wort in der Kabinettsordre acht: »Die Ver-
handlungen mit den Landständen«, und nimm dann die Nachschrift
hinzu. Sieht es nicht aus, als sollte ich nach einer fremden, nicht
von mir vorgeschlagenen Verfassung die Beschlüsse des Ministeriums,
die, bei seiner jetzigen Zusammensetzung, sogar leicht gegen meine
Überzeugung sein können, als eine Art Advokat oder Gesandter
bei den Ständen durchsetzen? Dazu kann ich mich schlechterdings
nicht brauchen lassen. Du siehst aber, daß ich nicht unrecht hatte,
wie ich von Schlingen sprach, die man legt. Es ist ganz die Manier
des Staatskanzlers, die Kastanien von einem anderen aus dem Feuer
holen zu lassen und dann gemächlich zu verzehren. Daß die Tendenz
bei ihm dahin geht, mich auch hier nur zu einem Werkzeug dienen
zu lassen, ist mir klar, das will ich aber nicht zugeben. Ich muß
die ständische Angelegenheit vom ersten Element an selbst und allein
leiten oder ich kann mich mit der ganzen Sache nicht befassen.
Ich schreibe die Briefe noch heute abend und zeige sie auch
erst dem Hiesigen. Er ist, wie Du, der Meinung, daß ich mich
von dem Staatskanzler entfernter halten muß, und ich werde also
um so mehr folgen, als es schon von selbst sich dazu hinneigen
wird. Wirklich, liebe Li, stammt, wenn mir so etwas schwer wird,
das von meiner angeborenen Treue und Dankbarkeit her. Der Staats-
kanzler hat mir doch manchen Gefallen getan, ich habe so lange
mit ihm gelebt, und es hält dann immer schwer, die Bande zu zer-
reißen. Bei meinem letzten Aufenthalt war es kaum möglich,
Alexander war so viel da, alle Preußen von Bedeutung waren
immer, wie ich, täglich um ihn, er bat immer darum. Nach diesem
Aufenthalt ist es in aller Absicht anders. Es ist von selbst aus-
einandergegangen, und ich habe auch darin einen wahren und wesent-
lichen Grund gegen ihn, daß er ungeachtet alles dieses Umganges
schlechterdings mir keinen Beweis eigentlichen Vertrauens gegeben
hat. Wenn ich jetzt gewissermaßen gegen ihn, d. h. gegen seine

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